| Gegenstand | die Investition in und die Verwaltung von eigenem Vermögen insbesondere von Immobilien jeder Art, d.h. deren Erwerb, Verwaltung, Vermietung, Fortentwicklung und Veräußerung. Tätigkeiten, für die eine Genehmigung nach § 34c Gewerbeordnung erforderlich ist, sind ausgeschlossen. |