Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Unternehmensberatung, insbesondere in Bezug auf Managementsysteme, Qualität, Datenschutz und Sicherheit, sowie die Entwicklung, der Betrieb und der Vertrieb von analogen und digitalen Hilfsmitteln für den Betrieb von Managementsystemen.