| Gegenstand | Zwecke der Körperschaft sind:
- die Förderung von Wissenschaft und Forschung
- die Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie
- die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege.
Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch die Errfüllung nachfolgender Aufgaben auf den Gebieten der Medizin, der medizinischen Informations- und Kommunikationssysteme, der Medizintechnik sowie der Gesundheits- und Versorgungsforschung:
- die Durchführung wissenschaftlicher Forschungsvorhaben und Studien, unter anderem auch als Gemeinschaftsvorhaben mit nationalen und internationalen Hochschuleinrichtungen und anderen Forschungseinrichtungen;
- die Teilnahme an und die Durchführung von wissenschaftlichen Veranstaltungen, Kongressen, Messen und Forschungs- und Fachveranstaltungen;
- die Präsentation und Verbreitung eigener Arbeiten, Ergebnisse und Entwicklungen auf nationalen und internationalen Forschungs- und Fachveranstaltungen, Kongressen und Messen;
- die Durchführung von Lehre und Studium;
- die Durchführung von Aus- und Weiterbildung für wissenschaftliches und wissenschaftsunterstützendes Personal;
- die Förderung des freien Zugangs zu Forschungsergebnissen und Forschungsdaten;
- die planmäßige Erbringung von Kooperationsleistungen gemäß § 57 (3) AO (insbesondere kaufmännische- und Verwaltungsdienstleistungen, Nutzungsüberlassung von Räumen, Inventar, Geräten und Parkplätzen, Bereitstellung von Medien u.a.) an andere steuerbegünstigte Körperschaften des Konzerns CTK unter Beachtung der Regelungen des § 91 (5) BbgKVerf) sowie
- alle Maßnahmen und Geschäfte, die unmittelbar dieser Aufgabenerfüllung unter Beachtung der Gemeinnützigkeit dienen. |