| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Er ist insbesondere berechtigt, eine Pensionsregelung zu treffen oder im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu ändern.
Sind mehrere Geschäftsführer oder Prokuristen bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten, soweit im Anstellungsvertrag der Geschäftsführer oder Prokuristen keine andere Regelung getroffen ist. |