| Eintragungstext | | Text | Die Geschäftsführer sind durch Beschluss für die Dauer von fünf Jahren ab Eintragung der
Gesellschaft in das Handelsregister ermächtigt, das Stammkapital durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um 12.500,00 FUR zu erhöhen, und zwar auch unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechtes. (Genehmigtes Kapital 2010/I) |
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