Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Maurer- und Betonbauerhandwerk, Einbau von genormten Bauteilen, Handel mit Baustoffen, Bauelementen, Errichtung von Gebäuden als Generalunternehmer, Planung und Errichtung von Gebäuden und Erbringung von Architektenleistungen