| Gegenstand | Verwaltung des Gesellschaftsvermögens und die Erbringung sämtlicher damit zusammenhängender Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen. Die Gesellschaft ist berechtigt, im In- und Ausland Grundeigentum und/oder Anlagegüter oder Wertgegenstände wie Maschinen, Apparate und Fahrzeuge zu erwerben, zu belasten, zu veräußern und zu verwalten bzw. zu vermieten. Die Gesellschaft kann im Übrigen alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Gesellschaftszwecks zu fördern. |