| Gegenstand | Fliesen-, Platten- und Mosaikverlegearbeiten, Fugensanierung, Handel mit Sanitär- und Fliesenmaterialien sowie allen Zubehörstoffen. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte vornehmen, die mit ihrem Gegenstand im Zusammenhang stehen und/oder diesem nützlich sind. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften berechtigt, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann sich auch an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen, auch als alleinige Komplementärin, und solche Unternehmen übernehmen und Verwaltungsdienstleistungen für diese erbringen. Die Gesellschaft darf auch Zweigniederlassungen errichten. |