Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Fliesen-, Platten- und Mosaikverlegearbeiten, Fugensanierung, Handel mit Sanitär- und Fliesenmaterialien sowie allen Zubehörstoffen. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte vornehmen, die mit ihrem Gegenstand im Zusammenhang stehen und/oder diesem nützlich sind. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften berechtigt, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann sich auch an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen, auch als alleinige Komplementärin, und solche Unternehmen übernehmen und Verwaltungsdienstleistungen für diese erbringen. Die Gesellschaft darf auch Zweigniederlassungen errichten.