| Gegenstand | die Erbringung von Leistungen im Bauhandwerk, insbesondere die Erstellung von Mauerwerken des Rohbaus sowie Beton-, Stahlbeton-, Estrich- und Putzarbeiten sowie die Fertigstellung und der Vertrieb von Häusern. Die Gesellschaft darf alle mit diesem Gegenstand zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte tätigen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, pachten, vertreten oder sich an solchen beteiligen. Sie darf Zweigniederlassungen errichten. |