| Gegenstand | Der Erwerb, das Sanieren, das Verwalten und Vermieten von Immobilien sowie deren Veräußerung ausschließlich im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte und zur Erbringung aller Dienstleistungen und zu allen Handlungen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen geeignet erscheinen. Sie kann auch Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art gründen und erwerben sowie sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie berechtigt, Zweigniederlassungen im Inland zu errichten. |