| Gegenstand | Die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, Förderung des Wohlfahrtswesens, Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge und Vertriebene, Förderung der Hilfe für Zivilbeschädigte und Behinderte, Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, Förderung des Schutzes von Ehe und Familie sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i. S. d. § 53 AO.
Dieswird insbesondere dadurch verwirklicht, dass die Gesellschaft
a) ambulante, teilstationäre und stationäre Einrichtungen der Kinder-, Jugend-, Eingliederungs-und Seniorenhilfe unterhält,
b) ambulante Dienste im Bereich der Ehe- und Erziehungsberatung und Familienhilfe anbietet,
c) hilfsbedürftige Personen betreut,
d) Schulen und Ausbildungsstätten betreibt,
e) Beteiligungen an Unternehmen eingeht, soweit diese dem Gesellschaftszweck dienen,
f) alle sonst zur Erreichung des Gesellschaftszwecks geeigneten Maßnahmen ergreift. |