| Gegenstand | das Haben, Halten und Verwalten von Beteiligungen und eigenen Vermögens nebst Übernahme von Geschäftsführungen. Die Gesellschaft darf alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte tätigen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, solche zu erwerben und zu errichten, ebenso die Geschäftsführung und die persönliche Haftung in Kommanditgesellschaften zu übernehmen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten. |