| Gegenstand | die Erbringung von Dienstleistungen und sonstigen Leistungen in den Bereichen Software, IT, Forschung und Entwicklung. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte betreiben, die geeignet sind, die Unternehmung der Gesellschaft zu fördern. Die Gesellschaft darf ihre Geschäfte im In- und Ausland betreiben, insbesondere Zweigniederlassungen errichten und gleichartige oder ähnliche Unternehmen gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen. |