| Gegenstand | Die Verwaltung eigenen Vermögens und die Beteiligung an anderen Unternehmen, auch als persönlich, haftender Gesellschafter, insbesondere an der im eigenen Namen, nicht für Dritte. Erlaubnispflichtige Geschäfte sind ausgeschlossen. Innerhalb dieser Grenzen kann die Gesellschaft alle Geschäfte und Maßnahmen durchführen, die zur Erreichung des Geschäftszweckes notwendig oder nützlich sind. Die Gesellschaft kann sich an Gesellschaften mit gleichen oder ähnlichem Geschäftszweck beteiligen. Sie kann Zweigniederlassungen errichten. |