| Gegenstand | Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Immobilien, der Erwerb, das Halten sowie die Verwaltung eigenen Vermögens unter Ausschluss sämtlicher Geschäfte, die einer Erlaubnis nach dem Gesetz über das Kreditwesen bedürfen, die allgemeine wirtschaftliche und technologische Beratung von Unternehmen sowie die Erbringung von Dienstleistungen jeder Art, sofern diese - insbesondere nach dem Gesetz über das Kreditwesen - nicht erlaubnispflichtig sind. |