Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Internethandel mit Baby-, Kinder-und Erwachsenenkleidung und Zubehör; Internethandel mit Zäunen mit Zubehör