| Gegenstand | Gemeinnützige Förderung von Bildung, Erziehung, Kunst und Kultur. Sie dient unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck, sowie der Entwicklung und Weiterentwicklung musikpädagogischer Konzepte. Die Gesellschaft verfolgt dabei ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Der satzungsmäßige Zweck wird insbesondere durch die Unterhaltung von Bildungseinrichtungen mit regionalem Fokus und die Erteilung von qualifiziertem, planmäßig und kontinuierlichem Musik- und Kulturunterricht verwirklicht. Dieser dient der musikalisch / künstlerischen Aus- und Weiterbildung insbesondere im Sinne der Berufsvorbereitung, sowie der Musikerziehung und -pflege für Schülerinnen und Schüler aller Altersgruppen. Angebote im Sinne des Gesellschaftszwecks sollen generationsübergreifend und auch in Kooperation mit anderen gemeinnützigen Trägern der Aus- und Weiterbildung sowie der Kinder- und Jugendhilfe erfolgen. Weiterhin ergibt sich die Zweckverwirklung auch aus
- der Begabtenförderung und -findung
- dem Laien- und Ensemblemusizieren sowie dem Chorgesang
- der Pflege traditionellen Liedguts
- Seminaren, Workshops und Veranstaltungen (bspw. Schülerkonzerte)
- der Durchführung und kontinuierlichen Weiterentwicklung von Angeboten im Bereich der elementaren Musikpädagogik und musikalischen Früherziehung
- der Unterhaltung einer Bibliothek mit Noten- und Fachliteratur |