Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
- die Erbringung von Management- und Beratungsleistungen im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages für andere Unternehmen,
- der Kauf, der Verkauf, die Herstellung, die Verwaltung und die Vermietung von Immobilien, die Verwaltung und Nutzung eigenen Kapitalvermögens und die Durchführung aller damit unmittelbar und mittelbar zusammenhängenden Geschäfte sowie das Eingehen von Beteiligungen an solchen Unternehmen. Ausgenommen sind Tätigkeiten oder Geschäfte, für die nach § 34 c Gewerbeordnung eine gesonderte Erlaubnis erforderlich ist.