| Gegenstand | a) die Vornahme von Geschäften über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Räume, b) die Übernahme von Beteiligungen an anderen Unternehmen, c) die Vermittlung von Geschäften der in a) genannten Art, d) die Verwaltung von Grundstücken, von Wohnungs- und Teileigentum sowie von Miet- und Pachtverhältnissen als auch die Erbringung von Bauleistungen, vorzugsweise als Generalunternehmer oder Generalübernehmer, in jedem Fall unter Ausschluss eines handwerklichen Betriebes, auch die Vermittlung von Bauleistungen und Bauverträgen. |