| Gegenstand | der Erwerb von und die Beteiligung an anderen Unternehmen und Gesellschaften, die Übernahme der persönlichen Haftung, der Geschäftsführung und der Vertretung in anderen Gesellschaften und der Erwerb und die Verwaltung eigenen Vermögens.
Die Gesellschaft ist befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen, deren persönliche Haftung und Vertretung zu übernehmen, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten sowie alle Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern.
Die Gesellschaft darf alle Geschäfte vornehmen, die mit ihrem Gegenstand im Zusammenhang stehen und/oder diesem nützlich sind.
Gegenstand des Unternehmens sind weiter Kurierdienste, soweit es sich nicht um genehmigungs- oder erlaubnispflichtige Tätigkeiten handelt oder die Genehmigung bzw. Erlaubnis allgemein oder im Einzelfall vorliegt. |