| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein.
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten. In gleicher Weise können Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. |