Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Holz- und Bautenschutz, Einbau genormter Bauteile, Hausmeisterdienstleistungen, Baustellenberäumungen, Raumausstatterhandwerk, Fliesen- und Mosaikleger und mit diesen Tätigkeiten verbundene Leistungen, soweit keine Erlaubnispflicht besteht, oder die Erlaubnis allgemein oder im Einzelfall vorliegt. Die Gesellschaft darf sich an anderen Unternehmen gleichen oder ähnlichen Gegenstandes beteiligen, auch als alleinige Komplementärin. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.