| Gegenstand | Holz- und Bautenschutz, Einbau genormter Bauteile, Hausmeisterdienstleistungen, Baustellenberäumungen, Raumausstatterhandwerk, Fliesen- und Mosaikleger und mit diesen Tätigkeiten verbundene Leistungen, soweit keine Erlaubnispflicht besteht, oder die Erlaubnis allgemein oder im Einzelfall vorliegt. Die Gesellschaft darf sich an anderen Unternehmen gleichen oder ähnlichen Gegenstandes beteiligen, auch als alleinige Komplementärin. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten. |