| Eintragungstext | | Text | Der Vorstand ist durch Beschluss vom 02.03.2017 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 22.06.2022 um bis zu EUR 200.000,00 einmalig oder mehrmals durch Ausgabe von bis zu 200.000 neuen Aktien, auch stimmrechtsloser Vorzugsaktien, gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen zu erhöhen, und zwar nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des § 4 Absatz 5 der Satzung. Dabei kann das Bezugsrecht der Aktionäre durch den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates ausgeschlossen werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Der Aufsichtsrat ist befugt, im Falle der vollständigen oder teilweisen Ausnutzung des genehmigten Kapitals die Fassung des Gesellschaftsvertrages in § 4 Absatz 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Verbriefung, Vorzugsaktien) entsprechend zu ändern. (Genehmigtes Kapital 2017/I) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 02.03.2017 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch EUR 146.500,00 Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 22.06.2022. (Genehmigtes Kapital 2017/I) |
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