Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erbringung von Dienstleistungen aller Art, insbesondere Vollverpflegung/Catering, Betreiben von Hotels, Pensionen, Saunen, Kosmetikeinrichtungen, Kantinen und gaststättenähnlichen Betrieben sowie das Betreiben physiotherapeutischer und gesundheitsfördernder Einrichtungen einschließlich der Beratung gleicher oder ähnlicher Einrichtungen, ferner die Organisation und das Ausrichten von kulturellen Veranstaltungen, soweit es sich nicht um genehmigungs- oder erlaubnispflichtige Tätigkeiten handelt oder die Genehmigung bzw. Erlaubnis allgemein oder im Einzelfall vorliegt