| Gegenstand | die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung in der Frischke Vermögensverwaltung UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG.
Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die dem Gesellschaftszweck zu dienen geeignet sind. (3) Die Gesellschaft kann andere gleichartige oder branchenähnliche Unternehmen errichten, übernehmen, vertreten oder sich an ihnen beteiligen. |