Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsfüh-rer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäfts-führer vorhanden, so wird die Gesellschaft von zwei Geschäftsführern oder einem Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafter können einem oder mehreren Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung in der Frischke Vermögensverwaltung UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG.
Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die dem Gesellschaftszweck zu dienen geeignet sind. (3) Die Gesellschaft kann andere gleichartige oder branchenähnliche Unternehmen errichten, übernehmen, vertreten oder sich an ihnen beteiligen.