| Gegenstand | Die Vermietung, Verpachtung und Nutzungsüberlassung von Gegenständen des Anlagevermögens, insbesondere auch an Mieter von Ladenlokalen in Einkaufscentern oder ähnlichen Einrichtungen. Weiterhin erbringt die Gesellschaft in diesem Zusammenhang Dienstleistungen, die beispielsweise technischer oder werbender Art sein können. 2. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen. |