| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Für alle Erklärungen, die ein Geschäftsführer zum Handelsregister des Amtsgerichts abzugeben hat,ist jeder Geschäftsführer von § 181 BGB befreit. |