Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
a) die Herstellung landwirtschaftlicher und gärtnerischer Erzeugnisse;
b) der gemeinschaftliche Handel landwirtschaftlicher und gärtnerischer Erzeugnisse;
c) die gemeinschaftliche Benutzung landwirtschaftlicher und gärtnerischer Betriebseinrichtungen und Maschinen,
d) die Firma darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Geschäfte vornehmen, die der Förderung des Unternehmens dienlich sein können"