HRB 12040 AG Cottbus · aktuell
Strukturierte Informationen
CTK-Poliklinik GmbH
Status: aktuell
Chronologischer Auszug | Strukturierte Informationen
Grunddaten
Verfahrensdaten
Verfahrensnummer
0
Instanzdaten
Instanznummer
1
Sachgebiet › Code
015
Auswahl instanzbehoerde › … › Code
G1103
Aktenzeichen › … › Aktenzeichen freitext
HRB 12040 CB
Verfahrensgegenstand › Gegenstand
Handelsregister Amtsgericht Cottbus
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
1
Rollenbezeichnung › Code
287
Nr
1
Beteiligter
Beteiligtennummer
1
Auswahl beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
2
Rollenbezeichnung › Code
288
Nr
1
Beteiligter
Beteiligtennummer
2
Auswahl beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
3
Rollen ID
Rollenbezeichnung › Code
086
Nr
1
Beteiligter
Beteiligtennummer
3
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
4
Rollen ID
Rollenbezeichnung › Code
285
Nr
1
Beteiligter
Beteiligtennummer
4
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Fachdaten Register
Mitteilungsart › Code
185
Betroffener Rechtstraeger › Ref rollennummer
1
Auszug
Abrufuhrzeit
18:56:47
Abrufdatum
2025-09-27
Letzte Eintragung
2024-01-03
Anzahl Eintragungen
13
Letzte Aenderung › Aenderungsdatum
2022-07-12
Basisdaten Register
Gruendungsmetadaten › Gruendungsdatum
2015-05-06
Satzungsdatum › Aktuelles Satzungsdatum
2022-07-12
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
VertretungsberechtigteSebastian Scholl (Rolle 3)
Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
VertretungsberechtigteMichael Eis (Rolle 4)
Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext
Einzelprokura
Gegenstand
(1) Die CTK-Poliklinik GmbH (Körperschaft) verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

(2) Zwecke der Körperschaft sind die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege sowie die Förderung des Wohlfahrtswesens.

(3) Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch
- den Betrieb und die Unterhaltung Medizinischer Versorgungszentren i. S. d. § 95 SGB V unter ärztlicher Leitung zur Erbringung Vertrags- und privatärztlicher Leistungen, die in besonderem Maße den in § 53 AO genannten Personen dienen.
Mindestens zwei Drittel der Leistungen kommen notleidenden bzw. gefährdeten Personen im Sinne des § 53 AO zu Gute;
- die planmäßige Erbringung von Kooperationsleistungen gemäß § 57 (3) AO (insbesondere die Erbringung ärztlicher, medizinischer, labor-, betriebs- und hygieneärztlicher Leistungen, Bereitstellung und Überlassung von Personal u.a.) an andere steuerbegünstigte Körperschaften des Konzerns CTK sowie folgende gemeinnützige Einrichtungen: Seniorenheim Wildau GmbH und Lausitz Klinik Forst GmbH unter Beachtung der Regelungen des § 91(5) BbgKVerf) sowie
- alle Maßnahmen und Geschäfte, die unmittelbar dieser Aufgabenerfüllung unter Beachtung der Gemeinnützigkeit dienen.

(4) Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die mit dem Unternehmensgegenstand (§ 2, Abs.3) in Verbindung stehen. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen errichten, erwerben und pachten und ferner Interessengemeinschaften eingehen, soweit der Stadt eine angemessene Einflussnahme ermöglicht wird, der Unternehmensgegenstand durch den öffentlichen Zweck gerechtfertigt ist, die Betätigung des Unternehmens nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit und dem Bedarf der Stadt Cottbus steht und soweit dies mit der Gemeinnützigkeit vereinbar ist und eine Vereinbarkeit mit vertragsarztrechtlichen Regelungen gegeben ist.
Für den Fall der Gründung oder Übernahme einer Tochtergesellschaft sowie einer mittel-
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baren Beteiligung ist die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung einzuholen. Im Gesellschaftsvertrag der Tochtergesellschaft bzw. der mittelbaren Beteiligung ist die entsprechende Anwendung des § 96 Abs.1 Nr. 1 bis 8 BbgKVerf festzuschreiben, soweit nicht ein Fall des § 96 Abs.3 BbgKVerf gegeben ist.

(5) Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Status Rechtstraeger › Code
001
Auswahl zusatzangaben › Kapitalgesellschaft
Zusatz Gmb H › Stammkapital
Zahl
25000.00
Auswahl waehrung › … › Code
EUR
Dauer Des Rechtstraegers
unbestimmt