| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.Die Gesellschafterversammlung kann allen oder einzelnen Geschäftsführern jeweils Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilen. Für Geschäfte zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaften, in denen die Gesellschaft persönlich haftende Gesellschafterin ist, sind die Geschäftsführer in jedem Fall von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |