Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betreuung von selbstständigen Vermittlern im Finanzdienstleistungsbereich, die Vermittlung von Finanzanlagen, Versicherungen, und Genossenschaftsanteilen, mit Ausnahme von nach § 32 Kreditwesengesetz erlaubnispflichtigen Tätigkeiten.