Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
die Erbringung von Dienstleistungen im Tourismusbereich, insbesondere Beherbergung, Bewirtung und Betreuung von Gästen; einschließlich dem Betrieb eines Ladenlokals; sowie die Vermietung von Gewerbe- und Wohnräumen