| Gegenstand | Die Gesellschaft errichtet, bewirtschaftet und verwaltet Wohnungen einschließlich ihrer
Instandhaltung, Instandsetzung und Modernisierung bei einer Mietpreisgestaltung, die sozial
verträglich ist.
Die Gesellschaft ist auch berechtigt, Eigentumswohnungen zu errichten, zu verwalten und zu veräußern.
Soweit es zur Wohnraumversorgung notwendig ist, beschafft sich die Gesellschaft Wohnungen durch
- Errichtung,
- Kauf,
- Miete,
- Pacht
oder in anderer rechtlich zulässiger Weise.
Die Gesellschaft kann weiterhin
- fremde Grundstücke, Gebäude oder Wohnungen - auch treuhänderisch - verwalten,
- Gewerberäume und Einrichtungen errichten, bewirtschaften und verwalten,
- Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen für Wohnungen und Gewerbe errichten, erwerben und betreiben,
- bei eigenen und betreuten Bauvorhaben im Einklang mit städtebaulichen Zielen, Räume für Zwecke der öffentlichen Verwaltung, für Gewerbetreibende, für den Gemeinbedarf, insbesondere für kulturelle, religiöse, soziale oder sportliche Zwecke errichten,
- alle übrigen im Bereich der Wohnungswirtschaft und des Städtebaues anfallenden sowie die damit zusammenhängenden Aufgaben übernehmen,
- zur Erreichung des Gesellschaftszweckes Tochtergesellschaften und/oder
Zweigniederlassungen gründen, sowie sich an Unternehmen und/oder anderen
Zusammenschlüssen beteiligen, wenn dies den Zwecken der Gesellschaft dient, die
Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung des Gesellschafters Stadt Spremberg
vorliegt und sichergestellt ist, dass in deren Gesellschaftsverträgen zwingend die
Regelungen des § 96 Absatz 1 Nummer 1 bis 8 BbgKVerf festgeschrieben sind und deren
Änderung der Zustimmung aller Gesellschafter bedarf,
- sonstige Geschäfte betreiben, sofern diese dem Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar dienlich sind. |