Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren vertreten.
Gegenstand
der genehmigungsfreie grenzüberschreitende Gelegenheitsverkehr, der Handel mit Lastkraftwagen und Personenkraftwagen, der Verleih von Kraftfahrzeugen sowie Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t.