Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
der Handel mit nicht genehmigungspflichtigen Waren, beispielsweise
- landwirtschaftliche Erzeugnisse, insbesondere Getreide, Senf, Raps, Saatgut
- landwirtschaftliche Maschinen
- Kfz und Arbeitsmaschinen
- Brennholz, Holz und Holzprodukte
- Sportartikel, Textilien