| Gegenstand | Die Gesellschaft errichtet, bewirtschaftet und verwaltet Wohnungen, einschließlich ihrer Instandhaltung, Instandsetzung und Modernisierung zur Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung, bei einer vorrangig sozial verträglichen Mietpreisgestaltung und in einer die Umwelt möglichst schonenden Weise. Sie ist auch berechtigt, Eigentumswohnungen zu errichten.
Soweit es zur Wohnungsversorgung notwendig ist, beschafft sie sich Wohnungen durch
- Errichtung
- Kauf
- Miete
- Pacht
- als Treuhänder
oder in ähnlicher Weise.
Die Gesellschaft kann weiterhin
- fremde Grundstücke, Gebäude oder Wohnungen verwalten,
- Gewerberäume und Einrichtungen errichten, bewirtschaften und verwalten,
- Parkhäuser und Parkplätze errichten, bewirtschaften und verwalten,
- Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen für Wohnungen und Gewerbe errichten, erwerben und betreiben,
- bei eigenen und betreuten Bauvorhaben im Einklang mit städtebaulichen Zielen, Räume für Zwecke der öffentlichen Verwaltung, für Gewerbetreibende, für den Gemeinbedarf, insbesondere für kulturelle, religiöse, soziale oder Sporteinrichtungen errichten,
- alle übrigen im Bereich der Wohnungswirtschaft und des Städtebaues anfallenden sowie die damit zusammenhängenden Aufgaben übernehmen,
- zur Erreichung des Gesellsehaftszweckes Tochtergesellschaften und/oder Zweigniederlassungen gründen sowie sich an Unternehmen und/oder anderen Zusammenschlüssen beteiligen, wenn dies den Zwecken der Gesellschaft dient,
- sonstige Geschäfte betreiben, sofern diese dem Gesellschaftszweck unmittelbar dieniich sind und mit dem Unternehmensgegenstand in Verbindung stehen. |