| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann auch dann, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, einzelnen oder allen von ihnen Alleinvertretungsbefugnis erteilen.
Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |