Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
- der Vertrieb und die Herstellung von Küchen- und Bäckereibedarfsartikeln,
- Ausrüstungen des Krankenhaus- und Krankenpflegebedarfs sowie
- die Projektierung von Kücheneinrichtungen