| Gegenstand | Die Tätigkeit als
Generalunternehmer bzw.
Generalübernehmer im
Hoch- und Tiefbau sowie
als Bauvermittler,
nach Erteilung der Gnehmigung nach
§ 34 c GewO als
Makler und Bauträger;
Handel insbesondere mit Baustoffen,
Kraftfahrzeugen, Elektroartikeln,
Metall und Edelmetall und
zwar im Groß- und Einzelhandel sowie
Im- und Export,
Projektplanung,
Projektleitung und Projektüberwachung. |