Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Tätigkeit als
Generalunternehmer bzw.
Generalübernehmer im
Hoch- und Tiefbau sowie
als Bauvermittler,
nach Erteilung der Gnehmigung nach
§ 34 c GewO als
Makler und Bauträger;
Handel insbesondere mit Baustoffen,
Kraftfahrzeugen, Elektroartikeln,
Metall und Edelmetall und
zwar im Groß- und Einzelhandel sowie
Im- und Export,
Projektplanung,
Projektleitung und Projektüberwachung.