| Gegenstand | Die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume, die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Darlehen und anderweitige Finanzierungsgelegenheiten, außer solchen, die den Bestimmungen des § 32 KWG unterliegen.
Die Erbringung geschäftsüblicher Dienstleistungen für selbständige Immobilienmakler, insbesondere auch die Wahrnahme von Inkassodienstleistungen für selbständige Makler und die Erbringung geschäftsüblicher Dienstleistungen zur Verwaltung von immobilem Eigentum namens und im Auftrag der jeweiligen Eigentümer. |