Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume, die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Darlehen und anderweitige Finanzierungsgelegenheiten, außer solchen, die den Bestimmungen des § 32 KWG unterliegen.
Die Erbringung geschäftsüblicher Dienstleistungen für selbständige Immobilienmakler, insbesondere auch die Wahrnahme von Inkassodienstleistungen für selbständige Makler und die Erbringung geschäftsüblicher Dienstleistungen zur Verwaltung von immobilem Eigentum namens und im Auftrag der jeweiligen Eigentümer.