| Eintragungstext | | Text | Der Vorstand ist durch Satzung vom 26.02.1999 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis zum Ablauf von fünf Jahren nach Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister um einen Betrag bis zu 250.000 EUR zu erhöhen.
Der Vorstand ist berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteilugung sowie weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihre Durchführung zu bestimmen. (Genehmigtes Kapital 1999/I) |
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