| Gegenstand | 1. Das Erbringen und Vermarkten von Eisenbahnverkehrsleistungen zur Beförderung von Gütern und Personen (insbesondere die Durchführung von Eisenbahnverkehrsleistungen mit einem historischen Eisenbahnzug).
2. Das Betreiben und Vermarkten der Eisenbahninfrastruktur,
dazu zählen insbesondere die Planung, der Bau, die Unterhaltung sowie die Führung der Betriebsleit- und Sicherheitssysteme.
3. Alle Geschäftstätigkeiten in dem Eisenbahnverkehr verwandten Bereichen.
Die Gesellschaft ist ferner zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, dem Unternehmensgegenstand nach Nr. 1. bis 3. zu dienen.
Dies gilt auch für das Erbringen von Planungs- und Ingenieurleistungen für Dritte.
Die Gesellschaft kann sich an Unternehmen gleicher oder verwandter Art beteiligen sowie solche Unternehmen gründen oder erwerben. Sie kann ihren Betrieb ganz oder zum Teil in solche Unternehmen ausgliedern und sich auf Leistungsaufgaben beschränken. |