| Eintragungstext | | Text | Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Stadtwerke Cottbus GmbH, Cottbus (Amtsgericht Cottbus, HRB 1037 CB) als herrschender Gesellschaft vom 18.01.1991, dem die Gesellschafterversammlungen beider Unternehmen durch Beschluss vom selben Tage zugestimmt haben. Der mit der Stadtwerke Cottbus GmbH (Amtsgericht Cottbus, HRB 1037 CB) bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 18.01.1991 ist durch Vereinbarung vom 03.12.2019 geändert in § 2 Pkt. 2. Die Gesellschafterversammlung hat durch Beschluss vom 03.12.2019 dieser Änderung zugestimmt. |
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| Eintragungstext | | Text | Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.1999 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Wasserkraftwerk-Gesellschaft Cottbus mbH, Cottbus (Amtsgericht Cottbus, HRB 2223 CB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. |
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