| Gegenstand | An- und Verkauf von Grundstücken, Gebäuden und grundstücksgleichen Rechten, deren Verwaltung und Vermietung, die Zusammenlegung und Teilung von Grundstücken, die Errichtung von Gebäuden zu Wohnzwecken sowie Gebäuden und Einrichtungen zum Betrieb landwirtschaftlichen Nebenerwerbs sowie Instandsetzungen und Modernisierungen an Gebäuden und Gebäudeteilen sowie betrieblichen Einrichtungen unter Einschaltung von Subunternehmer, die Betreibung landwirtschaftlichen Nebenerwerbs, die Durchführung von Aufteilungsmaßnahmen nach dem WEG und damit in Zusammenhang stehender Arbeiten. Tätigkeiten, die nach § 34 c Gewerbeordnung genehmigungsfähig sind, sind ausgeschlossen. |