Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
An- und Verkauf von Grundstücken, Gebäuden und grundstücksgleichen Rechten, deren Verwaltung und Vermietung, die Zusammenlegung und Teilung von Grundstücken, die Errichtung von Gebäuden zu Wohnzwecken sowie Gebäuden und Einrichtungen zum Betrieb landwirtschaftlichen Nebenerwerbs sowie Instandsetzungen und Modernisierungen an Gebäuden und Gebäudeteilen sowie betrieblichen Einrichtungen unter Einschaltung von Subunternehmer, die Betreibung landwirtschaftlichen Nebenerwerbs, die Durchführung von Aufteilungsmaßnahmen nach dem WEG und damit in Zusammenhang stehender Arbeiten. Tätigkeiten, die nach § 34 c Gewerbeordnung genehmigungsfähig sind, sind ausgeschlossen.