Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer.
Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Der Geschäftsführer ist befugt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung, Verwaltung, Geschäftsführung und Übernahme der persönlichen Haftung bei anderen Unternehmen, die insbesondere den Ankauf, die Entwicklung und den Verkauf von Bauland zum Gegenstand haben