Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vermietung und Verpachtung, An- und Verkauf sowie Verwaltung und Vermittlung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Wohnräumen und gewerblichen Räumen; Bauträgertätigkeiten, die Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr für eigene oder fremde Rechnung; Vermittlung von Darlehen, Finanzierungen, Versicherungen.
Die Gesellschaft übt eine Makler- und Bauträgertätigkeit gem. § 34 c der Gewerbeordnung aus.