Der Vorstand besteht aus einem Mitglied oder zwei Mitgliedern.
Die Gesellschaft wird durch den Vorstand vertreten. Die Vorstandsmitglieder sind
jeweils alleinvertretungsbefugt.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Ankauf, Verkauf und Tausch von Immobilien, Unternehmen und sonstigen Vermögensgegenständen sowie die Herstellung von, und der Handel mit thailändischen Naturprodukten.