| Gegenstand | Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bzw. Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 42 a Abs. 4 WPO sowie § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere:
-die betriebs- und finanzwirtschaftliche Beratung von Unternehmen,
-die Durchführung von Unternehmens- und Assetbewertungen,
-die Durchführung von transaktionsbegleitenden Due Diligence- und Sonderprüfungen,
-die Wahrnehmung von Treuhandaufgaben,
- die allgemeine steuerliche Beratung von Unternehmen und natürlichen Personen.
Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. |