| Gegenstand | Die Verwaltung eigenen Vermögens und die Übernahme der Stellung einer persönlich haftenden Gesellschaft in Kommanditgesellschaften nach deutschem Recht oder in vergleichbaren Gesellschaften ausländischen Rechts, darüber hinaus die Erbringung von Verwaltungs-, Beratungs- und Büroserviceleistungen jeglicher Art, insbesondere für Immobilienunternehmen; Tätigkeiten, die einer Genehmigung nach § 34 c bedürfen, werden nicht ausgeübt. |