| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO).
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
- der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO),
- der Erziehung, Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO),
- des Schutzes von Ehe und Familie (§ 52 Abs. 2 Nr. 19 AO) sowie
- die Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge und Vertriebene (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO).
Gegenstand der Gesellschaft ist
- zur Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO), der Betrieb von Kindertagesstätten und die Kita-Sozialarbeit,
- zur Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), die Erziehung und Betreuung von Kindern, indem u. a. Maßnahmen zur Gesundheitsförderung, zur Anregung der Sprach- und Lesefähigkeit von Kindern und Erwachsenen, zur pädagogischen Fort- und Weiterbildung sowie zur Qualitätssicherung der pädagogischen Arbeit durchgeführt werden,
- zur Förderung des Schutzes von Ehe und Familie (§ 52 Abs. 2 Nr. 19 AO), die Durchführung von Veranstaltungen und Vorhaben zur Familienbildung, zur Frauenförderung und zum Erwerb von allgemeinen gesellschaftlichen Kenntnissen und
- zur Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge und Vertriebene (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO), die Förderung des Betriebes sowie der Betrieb von Projekten der Sozial-, und Erziehungshilfe, bei denen Kinder, insbesondere auch geflüchtete Kinder, und Familien Unterstützung finden, wenn sie in Not geraten sind oder derartige Gefahren abgewendet werden sollen; hierzu zählen auch Individualprojekte der Erziehungs- und Familienhilfe, die durch Jugend und Sozialämter beauftragt werden. |